Außenansicht des Holzhausenschlösschens © Walter Dorn

Umstellung auf die 2G-Plus-Regelung

Für den Besuch unserer Veranstaltungen ist ab einschließlich Donnerstag, 25. November 2021, ein 2G-Plus Nachweis erforderlich. Zugang haben alle, die geimpft oder genesen sind und zusätzlich einen aktuellen negativen Antigentest vorweisen können.

Bitte zeigen Sie uns die jeweiligen Nachweise beim Einlass zusammen mit einem gültigen Ausweisdokument und treffen Sie rechtzeitig ein, um einen pünktlichen Veranstaltungsbeginn und zügigen Einlass zu gewährleisten.

Als Test ist ein Antigen-Schnelltest ausreichend, den Siekostenlos in Apotheken oder etwa privaten Testzentren durchführen können (unter anderem hier erhältlich). Der Antigen-Schnelltest darf nicht älter als 24 Stunden sein. Ein PCR-Test ist nicht notwendig, wird aber ebenfalls akzeptiert, wobei die Testung höchstens 48 Stunden vor Veranstaltungsbeginn vorgenommen worden sein darf.

Besucherinnen und Besucher ohne Impf- oder Genesenennachweis und zusätzlichen aktuellen negativen Antigentest erhalten keinen Zutritt ins Holzhausenschlösschen. Ausnahmen gelten für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren (hier reicht ein aktueller negativer Antigentest oder das Testheft), für Kinder unter 6 Jahren und noch nicht eingeschulte Kinder ist kein Negativ-Nachweis erforderlich und für sie gilt keine Maskenpflicht. Für Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können und dies durch ein ärztliches Attest nachweisen können, ist ebenfalls kein Impf- oder Genesenennachweis nötig, jedoch ein aktueller negativer Antigentest.

Wir dürfen unseren Kammermusiksaal unter Berücksichtigung dieser Aspekte wieder voll bestuhlen. In unserem Haus ist das Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes jedoch weiterhin verpflichtend (auch nach Einnahme eines Sitzplatzes/ während der Veranstaltung).

Sollten Sie Ihre Tickets aufgrund der Umstellung auf die 2G-Plus-Regelung zurückgeben möchten, so wird von uns der Ticketpreis inklusive der Vorverkaufs- und Systemgebühr vollumfänglich rückerstattet. Unseren Ticketdienstleister ADticket haben wir hierüber bereits informiert. Weitere Informationen hierzu finden Sie hier.

Meldung veröffentlicht am 24.11.2021