Kinderchor der Frankfurter Bürgerstiftung
Kinderchor der Frankfurter Bürgerstiftung

Stifter werden

Zustiftung


Wenn Sie mit Ihrer Förderung nicht unmittelbar in ein bestimmtes Projekt investieren wollen, können Sie durch Ihre Zustiftung das Vermögen der Frankfurter Bürgerstiftung erhöhen. Eine Zustiftung ist eine Zuwendung, die dem Stiftungskapital zufließt. Anders als bei einer Spende, die zeitnah ausgegeben wird, bleibt die Zustiftung als Kapital erhalten, da eine Stiftung nur mit den Zinsen ihres Vermögens und den ihr zufließenden Spenden wirtschaftet. Ihre Zustiftung erhöht also dauerhaft Kapital und Ertrag unserer Stiftung. Das höhere Stiftungskapital sorgt für eine nachhaltige Stärkung der Frankfurter Bürgerstiftung und macht diese zukunftsfähig.

Sie wollen sich einmalig mit langfristiger Wirkung engagieren, ohne eine eigene Stiftung zu gründen? Zustiftungen können aus Geld oder Sachleistungen wie Immobilien oder Wertpapieren bestehen und werden selbstverständlich mit einer Zuwendungsbestätigung bescheinigt.

Treuhandstiftung


Sie wollen selbst Stifter oder Stifterin werden? Mit der Gründung einer Treuhandstiftung (unselbständige, nicht rechtsfähige Stiftung) können Sie selbst ohne großen Aufwand zum Stifter oder zur Stifterin werden und Ihr eigenes Stiftungsziel formulieren. Die Frankfurter Bürgerstiftung verwaltet ganz im Sinne des Stifters die ihr anvertraute Treuhandstiftung, deren Kapitalerträge auf vielfältige Weise der Projektarbeit zugutekommen. Eine Treuhandstiftung wird durch einen Vertrag zwischen einem Stifter und einem Treuhänder (Frankfurter Bürgerstiftung) errichtet. Der Stifter überträgt das Stiftungsvermögen dem Treuhänder, der es getrennt von seinem eigenen Vermögen verwaltet, die Erhaltung des Vermögens anstrebt und die Erträge aus dem Vermögen für die in der Stiftungssatzung festgelegten Zwecke verwendet.

Vermächtnis


Sie möchten die Frankfurter Bürgerstiftung in Ihrem Testament begünstigen? Mit einem Vermächtnis als Bestandteil Ihres Testaments regeln Sie Höhe und Verwendungszweck des uns zugedachten Anteils. Auch auf diese Weise können Sie der Frankfurter Bürgerstiftung langfristig bei ihrer Arbeit helfen. Aufgrund der Gemeinnützigkeit der Frankfurter Bürgerstiftung entfällt die Erbschaftssteuer.

Haben Sie Fragen oder möchten Näheres erfahren?
Sprechen Sie uns gerne an.

Frankfurter Bürgerstiftung
E-Mail:
Telefon: (069) 55 77 91